Vergleich zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Die Frage, ob man sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchte, hängt maßgeblich vom Jahreseinkommen der zu versicherten Person ab.
Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenkasse |
kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne bzw. nur mit geringem Einkommen |
ab Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (ändert sich jedes Jahr); jedes Familienmitglied muss extra versichert werden, |
Beiträge abhängig vom Bruttoeinkommen (Solidaritätsprinzip) bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
Beiträge sind abhängig vom Tarif, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand (Äquivalenzprinzip) |
Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse |
freie Arztwahl |
eingeschränkte Wahl des Krankenhauses (Einweisung in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser) |
freie Krankenhauswahl; Unterbringung in Einzelzimmer und Chefarztbehandlung (je nach Tarif) |
Krankenschutz im Inland und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen; Keine Übernahme der Rücktransportkosten nach Krankenbehandlung im Ausland |
Unbegrenzter europaweiter Krankenschutz; und je nach Gesellschaft weltweiter Krankenschutz meist mit zeitl. Begrenzung |
Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel nur auf Rezept der Vertragsärzte (außer zuzahlungsfreie Medikamente) |
Volle Erstattung aller notwendigen Medikamente auf Rezept der Ärzte |
Für Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik usw. muss der Patient oft zuzahlen |
Volle Erstattung aller notwendigen Heilbehandlungen |
Beitragsfreiheit während dem Mutterschafts- und Erziehungsurlaub |
keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub |
Gesetzlich festgelegter Versicherungsschutz; Gestaltung bedingt möglich durch Wahltarife bei den einzelnen Krankenkassen |
Individuelle Gestaltung: gewünschte Leistungen werden vertraglich festgelegt, z.B. Zahnersatz, Heilpraktiker, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung; seit Gesundheitsfonds: Basistarif |
keine Kostenübernahme bei Heilpraktikerbesuchen |
bei tariflicher Vereinbarung ist die Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich |
Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip; Sie müssen nicht in Vorleistung treten; die Krankenkassen rechnen mit den Arztpraxen, Krankenhäuser etc. untereinander ab |
Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip; Privatpatienten wird eine Rechnung ausgestellt, erst dann erfolgt die Erstattung |
keine Gesundheitsprüfung |
Risikozuschläge oder Leistungsausschluss bei Vorerkrankungen; für Basistarife gelten weder Risikozuschläge, noch Leistungsausschlüsse - der Patient darf nicht abgelehnt werden; es gilt Versicherungspflicht |
Zahnersatz wird nur noch als Pauschale geleistet |
je nach Tarif sind 60 bis 90 Prozent der Zahnersatzkosten versicherbar; auch hochwertige Materialien, z.B. Gold, Keramik |
Beitragsrückerstattung nach Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist je nach Krankenkasse möglich |
Beitragsrückerstattung nach Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist möglich |
Durch einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt sind je nach Krankenkasse Beitragssenkungen möglich |
Durch vertraglich vereinbarten Selbstbehalt Beitragssenkungen möglich |